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Was gehört in ein Leistungsverzeichnis für die Unterhaltsreinigung?

Ein klares Leistungsverzeichnis ist die Grundlage für vergleichbare Angebote und eine überprüfbare Reinigungsqualität.

Raumgruppen eindeutig definieren

Büros, Sanitärbereiche, Verkehrsflächen, Teeküchen, Besprechungsräume und sonstige Bereiche sollten getrennt betrachtet werden, weil Tätigkeiten und Reinigungsintervalle unterschiedlich sind.

Tätigkeit und Häufigkeit zusammen festlegen

Nicht nur „Boden reinigen“, sondern auch der Turnus gehört in die Leistungsbeschreibung. Gleiches gilt für Abfallbehälter, Oberflächen, Türen, Sanitärgegenstände und weitere vereinbarte Leistungen.

Bedarfsleistungen kenntlich machen

Arbeiten, die nicht regelmäßig anfallen, sollten als Bedarfs- oder Sonderleistungen getrennt beschrieben werden. Das verhindert Missverständnisse und erleichtert eine transparente Abrechnung.

Vergleichbarkeit für die Vergabe schaffen

Je genauer die Leistung beschrieben ist, desto besser können Auftraggeber Angebote hinsichtlich Preis, Zeitansatz und Qualität vergleichen. Unklare Leistungsbeschreibungen führen dagegen häufig zu unterschiedlichen Kalkulationsannahmen.

Praxis-Hinweis: Eine belastbare Beurteilung richtet sich immer nach dem konkreten Objekt, dem vereinbarten Leistungsumfang und den tatsächlichen Rahmenbedingungen.

Fachliche Grundlage und weiterführende Information: RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V. (RAL GGGR), öffentlich zugängliche Fachinformation. Quelle bei der RAL GGGR öffnen →. Dieser ADRG-Artikel ist eine eigenständige Darstellung und keine Wiedergabe des Originaltexts.

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